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Betriebskostenabrechnung
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babe0702
nr. 2100 VV RVG sagt aus: die gebühr
entsteht für einen mündlichen oder
schriftlichen rat oder eine auskunft
(beratung), wenn die beratung nicht mit
einer anderen Tätigkeit zusammenhängt.
21.07.2006 - 12:14 Uhr
hagakure
schaue bitte ins rechtsberatungsgesetz,
welches lex specialis ist.
21.07.2006 - 12:15 Uhr
babe0702
wen meinst du hagakure
21.07.2006 - 12:16 Uhr
hagakure
dich @babe
21.07.2006 - 12:16 Uhr
Schlumpfine
Aber die Beratung wird nach RVG
abgerechnet. Und für andere anfallende
gebührenpflichtige Tätigkeiten
(Geschäftsgebühr- ein Schreiben aufsetzen)
wird die Beratung angerechnet.
21.07.2006 - 12:23 Uhr
hagakure
anrechnung schon, aber die gerichtskasse
zahlt, da ansonsten die beratungshilfe
leer laufen würde. dies ist ja auch der
grund, weshalb mandanten, die
beratungshilfe in anspruch nehmen, nicht
unbedingt gern gesehen sind.
21.07.2006 - 12:25 Uhr
hagakure
andererseits bin ich aus dem gebührenrecht
aber auch schon zu lange raus.
21.07.2006 - 12:26 Uhr
Schlumpfine
Auf dass ich Gefahr laufe, hier was
überlesen zu haben (@schlaubi): bist du
Anwalt?
21.07.2006 - 12:26 Uhr
babe0702
habe ich nicht zur hand hagakure...
21.07.2006 - 12:32 Uhr
hagakure
ist ja auch egal, wie ich denke. tanzmaus
wird das schon hinbekommen. und 200 € sind
letztlich auch nicht der weltuntergang.
dies ist ohnehin nicht der richtige ort
für so etwas.
21.07.2006 - 12:44 Uhr
hagakure
wen meinst du @schlumpfine?
21.07.2006 - 12:44 Uhr
Schlumpfine
na dich
21.07.2006 - 12:55 Uhr
Tony1984
bezahl das und gut ist
21.07.2006 - 12:56 Uhr
hagakure
ich war mal einige jahre anwalt
@schlumpfine.
21.07.2006 - 13:02 Uhr
hagakure
so, ende des threads und ein schönes
wochenende
21.07.2006 - 13:42 Uhr
Ishidro
Ansonsten gibt es auch noch spezialisierte
Foren für juristische Probleme:
http://forum.jurathek.de/
Schönes Wochenende euch allen!
21.07.2006 - 18:42 Uhr
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